Gemeinderatssitzungen in Zeiten von Corona
Die aktuellen Einschränkungen wirken sich zwangsläufig auch auf die Arbeit des Gemeinderats aus, der in Zusammenarbeit mit der Verwaltung einerseits vor der Herausforderung steht, erforderliche Entscheidungen zu treffen, damit die Gemeinde weiterhin handlungsfähig bleibt und andererseits dabei die Gemeinderäte und alle anderen Sitzungsteilnehmer vor den Gefahren des Corona-Virus so weit als möglich zu schützen.
Ein Lösungsansatz hierfür ist das sogenannte Umlaufverfahren. Dabei kann über „Gegenstände einfacher Art“ – das sind Themen, bei denen die Auswirkungen ohne Weiteres zu überschauen sind und die einer Aussprache im Rat nicht bedürfen - im schriftlichen oder elektronischen Verfahren entschieden werden. Bei dieser Art von Beschlussfassung außerhalb von Sitzungen ist Einstimmigkeit erforderlich, das heißt kein Gemeinderatsmitglied darf widersprechen oder sich enthalten.
Nachdem die für letzte Woche geplante Gemeinderatssitzung zu Recht abgesagt wurde, wird das Umlaufverfahren nun erstmals in Ilvesheim praktiziert.
Der Gemeinderat war aufgefordert, Themen wie den Erwerb einer Maschine zur Unkraut – und Moosentfernung für den Bauhof, ein Nachtragsangebot bei der Sanierung der Goethestraße und den Jahresrechnungen der Gemeinde für die Haushaltsjahre 2015 bis 2017 zuzustimmen.
Andere Themen, die einer Aussprache erfordern, wurden vertagt. Dies betrifft insbesondere die Beratung und den Erlass des Haushalts 2020. Allerdings gibt es hierfür aus Sicht der Freien Wähler auch keinen zwingenden Zeitdruck.
Denn auch während der haushaltslosen Zeit darf die Gemeinde ihren Verpflichtungen weiter nachkommen und sie darf auch begonnene Maßnahmen wie zum Beispiel Goethestraße und Kombibad fortsetzen. Selbst die Verpflichtungs- und Kreditermächtigungen aus 2019 gelten weiter, bis der Haushalt 2020 erlassen ist.
Außerdem erscheint ein Abwarten auch im Hinblick auf den aktuellen konjunkturellen Einbruch sinnvoll, nämlich bis die Mai-Steuerschätzung vorliegt und es belastbare Hinweise zur Auswirkung auf die Gemeindefinanzen gibt.
Soweit künftig Themen aber zwingend in einer Sitzung behandelt werden müssen, deren Entscheidung auch nicht aufgeschoben werden kann, würde selbstverständlich eine Sitzung des Gemeinderats stattfinden – denn die Gemeinde muss und wird auch in Zeiten von Corona handlungsfähig bleiben.