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Neues Haushaltsrecht: Vermögensbewertung
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Gemeinderat: es bleibt wohl schwierig…..

Nach der Corona bedingten Sitzungspause hat der Gemeinderat im Mai wieder Fahrt aufgenommen. Nach einer Gemeinderatssitzung sowie Sitzungen des Technischen und des Verwaltungsausschusses trifft er sich in dieser Woche bereits zum vierten Mal.

Auch wenn immer noch keine konkreten Informationen vorliegen, in welchem Umfang und wie lange sich der wirtschaftliche Einbruch durch Corona auf den Haushalt auswirken werden und so lange finanzielle Zurückhaltung geboten ist, waren die Sitzungen richtig und wichtig. Denn manche Themen müssen unabhängig davon auf den Weg gebracht oder weiterbearbeitet werden. Dies hat der Gemeinderat auch getan. Bemerkenswert ist, wie der Gemeinderat dies getan hat.

So wurde beispielsweise im Verwaltungsausschuss die Vorgehensweise bei der aktuell vorgenommenen Vermögensbewertung vorgestellt. Ilvesheim musste – wie alle Gemeinden – seine Buchhaltung vom kameralen System auf die Doppik umstellen.

Wesentlicher Unterschied zwischen beiden ist, dass die Abschreibungen nicht nur bei den kostenrechnenden Einrichtungen, sondern auch beim sogenannten Verwaltungsvermögen wie etwa dem Rathaus oder den Straßen als Aufwand zu verbuchen sind. Hierzu musste dieses Verwaltungsvermögen bewertet werden. Dies wurde getan, selbstverständlich unter Beachtung der Vorgaben des Landtag und der grün-schwarzen Landesregierung.

Dass letztere dabei zur Reduzierung des Verwaltungsaufwands Vereinfachungen zuließ – zum Beispiel durften indizierte Gebäudeversicherungswerte statt der tatsächlichen Baukosten angesetzt werden – missfiel deren Parteifreunden von Grünen und CDU im Ilvesheimer Gemeinderat. Dadurch seien die im Haushalt zu veranschlagenden Abschreibungen niedriger als der tatsächliche Werteverzehr des Vermögens.

Denn die so ermittelten seien niedriger als die in den kameralen Haushalten verbuchten Abschreibungen.

Doch dieser Vergleich ist falsch und damit nicht zulässig! Denn Grundlage der kameralen Abschreibungen war der Anlagenachweis, der aber in den wenigsten Gemeinden die Qualität einer Bilanz aufwies.

Wäre dies in Ilvesheim der Fall gewesen, hätte auf die Vermögensbewertung nach § 62 Abs. 1 GemHVO verzichtet und auf die Werte dieses Anlagenachweises zurückgegriffen werden können.

Die Werte in den Anlagenachweisen waren aber häufig zu hoch, weil viele Gemeinden große Reparaturen und Sanierungen, die eigentlich Unterhaltungsaufwand darstellten, als Investition behandelten, aktivierten und in den Anlagenachweis aufnahmen. Insofern waren die Abschreibungen entgegen der von Grünen und CDU vertretenen Auffassung in der kameralen Welt eher zu hoch angesetzt.

Wie dem auch sei: Ilvesheim hatte in der Vergangenheit wie auch die meisten anderen Gemeinden die Abschreibungen nicht annähernd erwirtschaftet. Trotzdem wurde das Gemeindevermögen nicht aufgezehrt.

Im Gegenteil – der Gemeinderat hat in den vergangenen Jahren stets investiert und Ilvesheim attraktiver gemacht, sei es im Bereich der Kinderbetreuung, der Schule oder den Sportanlagen. Und solche Investitionen werden auch weiterhin möglich sein!

Dessen ungeachtet, ist es Ziel der Freien Wähler, auch künftig genehmigungsfähige Haushalte zu erstellen. Hierzu ist es erforderlich, dass die Abschreibungen auf mittlere Sicht durch Erträge gedeckt werden und der Erfolgsplan dadurch zumindest ausgeglichen wird.

Schon vor Corona wurde dies nur annähernd erreicht.

Aus diesem Grund hatte der Gemeinderat der Verwaltung bereits im letzten Jahr verschiedene konkrete Prüfaufträge erteilt mit dem Ziel, Erträge zu steigern und Aufwendungen zu reduzieren. Und dies ist aus unserer Sicht nach wie vor zielführend.


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