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Heimaufsicht
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Aus dem Kreistag: Bericht der Heimaufsichtsbehörde

Die Heimaufsichtsbehörde des Rhein-Neckar-Kreises ist derzeit für 84 stationäre Einrichtungen für Senioren, Pflegebedürftige und Behinderte sowie 66 ambulant betreute Wohngemeinschaften zuständig. In beiden Bereichen sind Zuwächse zu erwarten.

Bei den statistischen Erhebungen des Berichts für die stationären Einrichtungen, der kürzlich im Sozialausschuss des Kreistags vorgestellt wurde, sind insbesondere folgende Sachverhalte für interessant:

  • Der Anteil der Senioren mit 80 Jahren und darüber liegt bei 71 %.
  • Die Pflegestufen 3 und 4 sind mit zusammen 66 % am häufigsten vertreten.
  • Der Anteil der Bewohner mit Migrationshintergrund steigt und liegt derzeit bei 5 %.
  • Aufgrund der Vorgaben der Landesheimbau-verordnung müssen die Pflegeheime vollständig auf Einzelzimmer umgestellt werden. Die Einzelzimmerquote lag bei 68 %.

Bei den stationären Einrichtungen werden einmal jährlich unangemeldete Regelprüfungen und anlassbezogene Prüfungen durchgeführt. Diese Prüfungen orientieren sich an einem Leitfaden des Landessozialministeriums und werden häufig koordiniert mit den Prüfungen des Gesundheitsamts durchgeführt. Die Prüfergebnisse werden direkt vor Ort besprochen und zusammen mit den Auswertungen der schriftlichen Unterlagen, z.B. Personalangelegenheiten, in einem Prüfbericht zusammengefasst.

Nach dem Transparenzgebot muss der Bericht in den Heimen ausgehängt und zugänglich gemacht werden.

Die ambulant betreuten Wohngemeinschaften haben ein abgestuftes Prüfsystem, da die Verantwortlichkeit der Bewohner in der Regel höher liegt. Probleme sind hier eher in der Gründungsphase zu erwarten, bis sich die Strukturen ausgebildet haben. Daher werden in den ersten drei Jahren Regelprüfungen, anschließend nur noch Anlassprüfungen durchgeführt. Derzeit sind 15 Einrichtungen in der Phase der Regelprüfungen. Es gab nur wenige Beanstandungen.

Bei den stationären Einrichtungen waren 6 % ohne Beanstandungen. Insgesamt wurden 312 Mängel festgestellt. Trotz der hohen Zahl ist dies ein Rückgang im Vergleich zu den Vorjahren. Die meisten Mängel waren im Bereich der Pflege- und Betreuungsqualität zu verzeichnen. Hierzu gehören auch mit einem hohen Anteil Medikamentenfehler.

Bei genauer Betrachtung wird aber deutlich, dass die Mehrzahl der Fehler im Bereich der Dokumentation, Beschriftung, Aufbewahrung u.ä. liegen. Die Fehler mit realem Bezug zu den Patienten und Risiken für die Bewohner sind selten. Die festgestellten Mängel hatten in der Mehrzahl Beratungen und wenige Anordnungen zur Folge. In gerade zwei Fällen wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, in weiteren zwei Fällen die Staatsanwaltschaft informiert.

Der Bericht der Heimaufsicht zeigt eine intensive und effiziente Prüfstruktur, die auch vollumfänglich umgesetzt wird.

Nach den Eindrücken der Kreistagsfraktion der Freien Wähler entfalten diese Prüfungen auch eine spürbare und nachhaltige Wirkung in den Pflegeheimen. Der Gedanke und Respekt vor den Prüfungen ist präsent. Die Heime sind bemüht, die Anforderungen zu erfüllen und auf die unangemeldeten Prüfungen vorbereitet zu sein.

Ein Wermutstropfen ist aus Sicht der Freien Wähler der Umstand, dass viel Arbeitskraft in der Dokumentationsarbeit gebunden wird. Da die Anforderungen bei der Dokumentation hoch sind, sind hier häufig die Fachkräfte gefordert und eingespannt.


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