Aus dem Kreistag:
Haushalt 2020 des Rhein-Neckar-Kreises verabschiedet
Traditionell befassten sich die Mitglieder des Kreistags in der Dezember-Sitzung ganz zum Schluss mit der Verabschiedung des Haushaltsplans.
Dieser umfasst für das Jahr 2020 ein Gesamtvolumen von rund 713,75 Millionen €, von denen rund 640,6 Millionen € auf den Kernhaushalt, knapp 73 Millionen € auf den Eigenbetrieb Bau, Vermögen und Informationstechnik sowie circa 283.000 € auf die Freiherr von Ulner´sche Stiftung entfallen.
Eine erfreuliche Nachricht für die Städte und Gemeinden im Landkreis – und somit auch für Ilvesheim: Der Hebesatz der Kreisumlage, der 2019 noch 27,75 Prozent der Steuerkraftsummen der Kommunen betrug, wurde um einen Prozentpunkt auf dann 26,75 Prozent gesenkt – Ilvesheim muss damit 2020 immerhin 120.000 € weniger an das Landratsamt überweisen als im Jahr zuvor!
AVR Kommunal mit neuer Rechtsform -
Abfallgebühren bleiben stabil!
Der Rhein-Neckar-Kreis hat die hoheitliche Abfallwirtschaft – dazu gehört beispielsweise die Müllabfuhr und die Berechnung der Abfallgebühren – neu strukturiert und seine Aufgabe als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger zum 1. Januar 2020 einer selbständigen Kommunalanstalt in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts übertragen. Der Landkreis ist Träger dieser Anstalt.
Der wesentliche Unterschied der Kommunalanstalt zur bisherigen Rechtsform der GmbH besteht darin, dass die Kommunalanstalt hoheitliche Aufgaben erfüllen und Satzungen erlassen kann. In der Kommunalanstalt können daher nun alle Aufgaben der hoheitlichen Abfallwirtschaft gebündelt werden.
Die neue Rechtsform bringt neben organisatorischen Synergien auch wirtschaftliche Vorteile, da dann keine Abrechnung der Leistungen mehr erfolgen muss. Diese wirtschaftlichen Vorteile tragen zur Stabilisierung der Gebühren bei.
Im Rahmen der Anstaltssatzung wurde festgelegt, dass der Verwaltungsrat sowohl den Erlass der Abfallwirtschaftssatzung mit der Festlegung des Anschluss- und Benutzungszwangs wie auch die Festsetzung von Gebühren auf Weisung des Kreistags entscheidet. Der Kreistag behält somit großen Einfluss auf die hoheitliche Abfallwirtschaft.
Auch wenn es nun eine neue Rechtsform gibt – für die Bürgerinnen und Bürger im Rhein-Neckar-Kreis ändert sich nichts, denn die hohe Qualität der umweltgerechten Entsorgung des Abfalls bleibt gleich.
Und: die Abfallgebühren bleiben unverändert – also durchweg gute Nachrichten aus dem Kreistag für die Einwohnerinnen und Einwohner im Rhein-Neckar-Kreis!