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News
Dienstag 26. 11. 2024 - 18:16 Uhr

Aus dem Gemeinderat
Ilvesheim bald auch offiziell eine „Inselgemeinde“
– der erste Schritt ist getan!

Ende 2020 wurde die Gemeindeordnung geändert. Dadurch ist es für Kommunen leichter als bisher möglich, neben dem Gemeindenamen eine weitere Bezeichnung zu führen.

Solche Zusatzbezeichnungen müssen eine charakterisierende Aussage über den Status, die Eigenart oder die Funktion einer Gemeinde enthalten. Von besonderer Bedeutung ist dabei jeweils das eigene Selbstverständnis der Gemeinde und der Einwohnerinnen und Einwohner im Hinblick auf die Zusatzbezeichnung als identitätsstiftendes Element für die örtliche Gemeinschaft.

Örtliche Besonderheiten, geschichtliche Bezüge und Alleinstellungsmerkmale einer Gemeinde können mit einer entsprechenden Zusatzbezeichnung in Zukunft deutlicher hervorgehoben werden. Insbesondere kann eine Zusatzbezeichnung auf den Ortstafeln an den Ortseingängen geführt werden.

Ilvesheims Alleinstellungsmerkmal ist ohne Zweifel, dass es seit dem Bau des Neckarkanals zu einem großen Teil eine Insel ist, was sich in vielerlei Hinsicht identitätsstiftend auswirkt: In der Umgebung werden die Ilvesheimerinnen und Ilvesheimer als Insulaner bezeichnet, es gibt die Inselpfarrerin, unser Karnevalsverein heißt KV Insulana, zahlreiche Festivitäten wie zum Beispiel der Fastnachtszug „Die lachende Insel“ oder die Inselkerwe nehmen ganz bewusst auf die Insellage Bezug und nicht zuletzt ist Logo der Gemeinde eine stilisierte Insel.

Nachdem ein Antrag der Freien Wähler 2022 nicht die erforderliche Anzahl an Zustimmungen erreichte, starteten nun die Fraktionen von CDU, SPD und Freien Wählern gemeinsam einen neuen Anlauf. Sie haben einen Antrag eingebracht, der in der letzten Gemeinderatssitzung behandelt wurde.

Dieses Mal mit Erfolg: der Antrag wurde bei einer Enthaltung einstimmig angenommen und das erforderliche Quorum von drei Vierteln aller Gemeinderäte erreicht. Dies freut uns sehr!

In einem weiteren Schritt muss nun noch das Innenministerium zustimmen und Ilvesheim die Zusatzbezeichnung „Inselgemeinde“ offiziell verleihen. Davon ist auszugehen.

Schon bald wird Ilvesheim auch „offiziell“ die Inselgemeinde sein und diese Besonderheit selbstbewusst zu für jedermann und jedefrau zu präsentieren.




Montag 28. 10. 2024 - 16:49 Uhr

Aus dem Gemeinderat:
neue Grundsteuerhebesätze beschlossen

Bereits 2018 hatte das Bundesverfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit der bisherigen Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer festgestellt.

Der Landtag von Baden-Württemberg hat sich bei der Reform der Grundsteuer anders als alle anderen Bundesländer für ein vermeintlich einfaches Bemessungsverfahren entschieden: Künftig spielt es für die Höhe der Grundsteuer keine Rolle mehr, wie die Grundstücke bebaut sind. Vielmehr kommt es nur noch auf die Grundstücksgröße und den Bodenrichtwert an.

Es spielt also keine Rolle mehr, ob des Grundstück mit einem kleinen Häuschen oder einem Wolkenkratzer bebaut ist – die Grundsteuer ist die selbe…..

Erfreulicherweise hatte sich der gesamte Gemeinderat schon früh darauf verständigt, dass die Gemeinde an der Grundsteuerreform nichts verdienen soll. Die gesamten Einnahmen aus der Grundsteuer sollen künftig nicht höher sein als bisher.

Durch Änderung der Bemessungsgrundlage wird es aber Verschiebungen geben: manche zahlen weniger, einige aber auch deutlich mehr Grundsteuer als bisher.

So werden zum Beispiel große Mehrfamilienhäuser sowie Gewerbe- und Industriebetriebe in Zukunft in aller Regel weniger belastet, während die Eigentümer von Einfamilienhäusern zu den „Verlierern“ gehören. Hier sind – teilweise auch erhebliche – Steigerungen unvermeidlich.

Das Finanzministerium Baden-Württemberg meint hierzu lapidar, dass von der bisherigen „Regelung einige Eigentümerinnen und Eigentümer seit Jahren zu Lasten der anderen profitiert“ hätten. Nun denn…..

Trotz des einfachen Bemessungsverfahrens und obwohl zumindest für die Grundsteuer B alle Informationen öffentlich zugänglich sind, hat das Finanzministerium die neuen Grundsteuermessbeträge nicht automatisiert selbst ermittelt – jede Grundstückseigentümerin und jeder Grundstückseigentümer musste unter Fristsetzung eine Grundsteuererklärung – auch noch online – per „Elster“ abgegeben.

Leider hat die Finanzverwaltung ihre Hausaufgaben nicht gemacht: Bisher liegen der Gemeinde gerade einmal 90 % der neuen Grundsteuermessbescheide vor.

Dies hat das Finanzministerium aber nicht gehindert, in einem sogenannten Transparenzregister für alle Gemeinden die angeblichen Hebesätze für ein unverändertes Grundsteueraufkommen zu veröffentlichen. Für Ilvesheim sei dies ein Hebesatz zwischen 97 und 107 v.H.

Dies ist nicht nur ein beispielloser Eingriff in das kommunale Selbstverwaltungsrecht, der offenbar die Gemeinderäte unter Druck setzen soll. Die Werte sind auch schlichtweg falsch!

Die Verwaltung hat in einer schlüssigen Berechnung aufgezeigt, dass der Hebesatz für die Grundsteuer B etwa bei 160 v.H. liegen muss, dass die Grundsteuereinnahmen insgesamt gleichbleiben.

So hat es der Gemeinderat auch einstimmig beschlossen. Die Grundsteuer A für landwirtschaftliche Nutzungen bleibt noch gleich, obwohl eine Erhöhung angezeigt wäre.

Wenn im nächsten Jahr – hoffentlich! – endlich alle neuen Grundsteuermessbescheide vom Land zur Verfügung gestellt wurden, erfolgt eine Überprüfung und eventuell Korrektur.

Für uns Gemeinderäte sind das Vorgehen und die ungenügende Arbeit der Finanzverwaltung sehr ärgerlich. Aber diese ist ja weit weg und den teilweise nur zu berechtigten Ärger der Grundstückseigentümer wird die Verwaltung und werden letztlich auch wir abbekommen.

Bitte denken Sie deshalb daran: Verwaltung und Gemeinderat sind nicht Veranlasser, sondern nur Überbringer der schlechten Nachrichten.




Montag 30. 10. 2023 - 19:06 Uhr

Fertigstellung der L 597 und der Ladenburger Neckarbrücke:
Umgestaltung und Verkehrsberuhigung in der Schloßstraße

Die Arbeiten für den Bau der L 597 und der Ladenburger Neckarbrücke schreiten voran. Die Fertigstellung und Verkehrsfreigabe sind für das Frühjahr 2026 vorgesehen.
Dann soll die Landesstraße 542 durch Ilvesheim zur Orts- bzw. zur Gemeindeverbindungsstraße herabgestuft werden.
Danach wird die Gemeinde Ilvesheim deutlich mehr Einfluss haben, was verkehrsrechtliche Beschränkungen und die Gestaltung der Schloßstraße angeht.

Aus Sicht der Freien Wähler wäre jetzt der richtige Zeitpunkt, unter Beteiligung der betroffenen Behörden, der Schloss-Schule, dem Arbeitskreis Radverkehr und interessierter Bürgerinnen und Bürger sowie von Gastronomie und Gewerbe Überlegungen anzustellen, wie eine Umgestaltung der Schloßstraße aussehen könnte. Dies umso mehr, wenn man berücksichtigt, wie langwierig solche Prozesse sind und viel Zeit diese in Anspruch nehmen.

Ziel muss unseres Erachtens sein, zeitnah nach der Verkehrsfreigabe der L 597 mit der Umgestaltung der Schloßstraße zu beginnen, um den bereits in den Antragsunterlagen für das Planfeststellungsverfahren geschilderten Pull-Back-Effekt zu vermeiden. Hiervon spricht man, wenn durch Öffnung einer neuen Straße auf der bisher überlasteten Straße nur noch so wenig Verkehr herrscht, dass es wieder interessant wird diese zu nutzen und auch viele dies tun.
Dies sollten wir vermeiden.

Die Freien Wähler Ilvesheim hatten deshalb beantragt, dass die Gemeinde noch in diesem Jahr die Beteiligung aller betroffenen und interessierten Akteure zur Umgestaltung der Schloßstraße nach Fertigstellung der L 597/Ladenburger Neckarbrücke startet.

Bei der nun erfolgten Aussprache über unseren Antrag im Gemeinderat gab es große Übereinstimmung über die Notwendigkeit, Überlegungen zur Umgestaltung der Schloßstraße anzustellen. Auseinander gingen die Meinungen, wann der richtige Zeitpunkt für den „Startschuss“ hierfür ist.
Die anderen Fraktionen hielten hierfür das dritte Quartal 2024 für ausreichend, wenn der sich neu gewählte Gemeinderat konstituiert hat. Dann sind es gerade noch eineinhalb Jahre bis der Verkehr über die neue Straße und Neckarbrücke rollen wird.
Da die Festlegung eines verbindlichen Starttermins aber besser ist als auch eine solche Festlegung zu verzichten, haben wir diesem späten Zeitpunkt schweren Herzens zugestimmt und hoffen nun, dass die Zeit für eine gute Lösung nicht zu knapp wird. Denn nichts wäre doch schlimmer, als wenn die Entlastungswirkung der L 597 in Ilvesheim verpufft, weil der sogenannte Pull-Back-Effekt eintritt.

Auf Anregung von SPD und Grünen wurde der letztendlich gefasste Beschluss darum ergänzt, dass in den Beteiligungsprozess die Ladenburger Straße inner- und außerorts bis zur Gemarkungsgrenze einbezogen und bereits jetzt Förderprogramme geprüft werden. Beides ist sinnvoll.

Die Verwaltung will die Zeit bis zum dritten Quartal 2024 nicht ungenutzt verstreichen lassen und bereits vorher mit den übergeordneten Behörden im Regierungspräsidium und im Landratsamt die Möglichkeiten zur Umgestaltung der Schloßstraße auslotet. Dies begrüßen wir sehr, es hat uns die Zustimmung zum späteren Start des Beteiligungsprozesses erleichtert.




Dienstag 04. 07. 2023 - 18:48 Uhr

Vor fünfzig Jahren:
lvesheim bleibt selbständig!

Trotz der Nähe zu den Oberzentren hat sich Ilvesheim seine Eigenständigkeit bewahrt. Dies ist keine Selbstverständlichkeit: vor genau fünfzig Jahren sollte Ilvesheim in die Stadt Mannheim eingemeindet werden.
Die Ilvesheimerinnen und Ilvesheimer haben sich damals mit großem Engagement und Erfolg dagegen gewehrt.

Neben vielen anderen Aktionen fand am 17. Juni 1973 in Ilvesheim eine Bürgeranhörung statt: Bei einer Wahlbeteiligung von 89,5 % sprachen sich 99,3 % gegen die Eingemeindung nach Mannheim aus!
So ist es den Ilvesheimerinnen und Ilvesheimern zu verdanken, dass Ilvesheim auch heute noch eine selbständige Gemeinde ist, die über ihre Angelegenheiten selbst entscheiden kann.

Denn bei dieser Wahlbeteiligung und diesem Ergebnis der Bürgeranhörung konnten Landesregierung und Landtag gar nicht anders: Ilvesheim blieb selbständig!

Der Ilvesheimer Historiker Markus Enzenauer vom Marchivum Mannheim hatte dieses Thema mit dem Vortrag „Alles - nur nicht nach Mannheim! - Ilvesheims Widerstand gegen die Eingemeindung im Jahre 1973“ aufgegriffen.
Darin beleuchtete er die Hintergründe der einmütigen Bürgeropposition und warf einen Blick auf die lange Vorgeschichte der Ilvesheimer Eingemeindungsfrage.

Alle, die diesen – nicht nur für Ur-Ilvesheimerinnen und Ur-Ilvesheimer! - interessanten und aufschlussreichen Vortrag nicht vor Ort im Marchivum hören konnten, haben Glück: man kann ihn nun online schauen und hören!

Einfach bei Youtube Marchivum über das Suchfeld aufrufen, dann findet man das Video – oder mit diesem Direktlink: www.youtube.com/watch?v=XoJF8Udbc6g

Viel Spaß dabei!




Montag 28. 11. 2022 - 18:21 Uhr

Ein weiterer Schritt Richtung Kombibad!

Ende Juni 2022 hatte der Gemeinderat die Fortführung der Planungen für das Kombibad beschlossen. Die Planungen sollen so weit vorangetrieben werden, dass unmittelbar nach Abschluss der Maßnahme „Mehrzweckhalle“ mit dem Bau des Kombibads begonnen werden kann.

Da zu diesem Zeitpunkt die Energiekrise absehbar war, beschloss der Gemeinderat außerdem, statt des bis dahin vorgesehenen Energieträgers Gas die Untersuchung alternativer Heizungslösungen in die Wege zu leiten.

Grundlage hierfür war der erfolgreiche Antrag der Freien Wähler, die Planungen für das Kombibad fortzusetzen, dass nach Abschluss der Sanierung der Mehrzweckhalle die wieder freiwerdenden Kapazitäten der Verwaltung für die Umsetzung dieses Projektes genutzt werden können.

Zwischenzeitlich liegt der Verwaltung ein Angebot zur Erarbeitung eines alternativen Heizkonzepts vor, dass vom Gemeinderat zu beauftragen war.

Wer dachte, in Anbetracht von Klima- und Energiekrise wird dieser Auftrag ohne größere Diskussionen vergeben, hatte sich getäuscht.
Im Gegenteil: wie eigentlich immer, wenn es um das Kombibad geht, entwickelte sich die altbekannte Grundsatzdiskussion, die den Bau des Bades komplett in Frage stellt.

Für uns Freie Wähler war es keine Frage, dass wir dem Vorschlag der Verwaltung zustimmen. Ist er doch Folge unseres Antrags, er verhindert weitere Verzögerungen und eröffnet nicht zuletzt die Chance, das Kombibad ohne fossile, sondern komplett mit regenerativen Energien mit Wärme versorgt wird.
Was im Übrigen auch den Zielsetzungen des Klimaschutzkonzepts entspricht!

Letztendlich wurde die alternative Wärmeplanung mit den Stimmen von Freien Wählern, SPD, Teilen der CDU sowie des Bürgermeisters vergeben. Die Grünen und der Rest der CDU stimmten dagegen.

Letzteres ist in keiner Weise nachvollziehbar:
Der Gemeinderat hat beschlossen, dass das Kombibad nach Abschluss der Sanierung gebaut wird.

Kann man dann in Anbetracht von Klima- und Energiekrise wirklich eine Planung ablehnen, die zum Ziel hat, dass das Bad statt mit Gas mit erneuerbarer Energie mit Wärme versorgt wird?

Wir Freien Wähler meinen: Nein!

Grafik: KPlan






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